1. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen unsere Bedingungen zugrunde.
2.a. Die Kosten für die gegen Pauschalpreis gestellten Container beinhalten: Gestellung für 5 Kalendertage bzw. des in unserem Angebot genannten Zeitraumes und die Beförderung der Abfallstoffe zur Deponie / Sortieranlage / Verwertungsstelle / Beseitigungsstelle incl. Kippgebühren. Auf Kundenwunsch wird eine Wiegekarte erstellt und mit 11,50 € zzgl. MwSt. berechnet.
2.b. Die Kosten für die gegen Gewichtspreis gestellten Container beinhaltet die Transportkostenpauschale: Gestellung für 5 Kalendertage bzw. des in unserem Angebot genannten Zeitraumes und die Beförderung der Abfallstoffe zur Deponie / Sortieranlage / Verwertungsstelle / Beseitigungsstelle. Der Tonnenpreis beinhaltet die Entsorgung incl. Kippgebühren und Wiegeschein. Das Mindestabrechnungsgewicht sind 400 kg.
2.c. Die Containermiete beträgt ab dem 6. Kalendertag bzw. des Folgetages des in unserem Angebot genannten Zeitraumes für offene Container bis 10 m³ 3,00 € zzgl. MwSt.; für Deckelcontainer 7,50 € zzgl. MwSt. und für Container ab 15 m³ 15,00 € zzgl. MwSt. kalendertäglich.
2.d. Die Zeiten für Anlieferung und Abholung der Container sind mit maximal 15 Minuten bemessen. Vom Auftraggeber verursachte darüberhinausgehende Zeiten werden gemäß Punkt 9 dieser AGB berechnet.
3. Auslagen zur Beschaffung/Erfassung von Verwertungsnachweisen oder Sondergenehmigungen etc. sind gesondert zu zahlen.
4. Der Auftraggeber trägt die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass wegen der Beschaffenheit der Abfälle Analysen erstellt werden müssen, unterschiedliche Verwertungen oder Deponien o. ä. anzufahren sind.
5.a. Wird der Container auf öffentlichem Gelände (Straße, Bürgersteig, Parkplatz, etc…) abgestellt, ist vom Auftraggeber vor Anlieferung bei der zuständigen Behörde eine Sondernutzungsgenehmigung einzuholen. Wird der Container vom Auftraggeber länger genutzt, ohne dass er eine Verlängerung der behördlichen Genehmigung erreicht, sind wir berechtigt, die Abholung des Containers bei voller Kostenerstattung zu veranlassen.
5.b. Auf Wunsch beantragt die HF Spedition & Umweltdienste notwendige Sondernutzungsgenehmigungen. Die städtischen / kommunalen Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zuzgl. MwSt. werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
6. Evtl. Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht (z. B. Nichtkenntlichmachung des Containers über Nacht durch Lampen etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Es dürfen ausschließlich die in der gebuchten Bestellung genannten Stoffe verladen werden. Sortier- und Entsorgungskosen von „Fehlbefüllungen“ werden in vollem Umfang zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro zzgl. MwSt. an den Auftraggeber berechnet.
8. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass die gestellten Behälter pfleglich behandelt werden und dass das zulässige Ladegewicht sowie die Außenabmessungen zu keiner Seite (auch der Höhe) überschritten werden. Behälter dürfen bauseitig nicht bewegt werden! Kosten für Umladen, Befestigen, Entladen oder sofern möglich, Sichern der Ladung werden dem Auftraggeber mit 20,00 Euro je angefangene 15 Minuten, Erneute Anfahrt entsprechend der Transportzone mit 105,00 €, 120,00 € 140,00 € oder 160,00 € (zzgl. MwSt.) gesondert in Rechnung gestellt.
9. Leerfahrten (105,00 €, 120,00 € 140,00 € oder 160,00 € entsprechend der Transportzone zzgl. MwSt.) und Wartezeiten (20,00 Euro zzgl. MwSt.) je angefangene 15 Minuten), die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden ihm gesondert berechnet. Der Auftraggeber ist für die Aufstellung des Containers verantwortlich. Er bestimmt den Aufstellort unter Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und stellt sicher, dass die Spezialfahrzeuge ohne Schwierigkeiten bei Lieferung den Aufstellort und bei Abholung den Container erreichen können. Zuwege sind von Hecken u. Bäumen auf 3,50 Meter Breite und 4,00 Meter Höhe frei zu schneiden! Für Schäden, die durch das Gewicht der Spezialfahrzeuge oder durch das Absenken notwendiger Stützen entstehen, haften wir nicht. Der Auftraggeber sorgt bei Bedarf für ausreichend Unterlegmaterial. Für das überfahren von Nachbargrundstücken ist frühzeitig eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Wird das Eigentum Dritter beschädigt oder beeinträchtigt, so ist der Auftraggeber schadenersatzpflichtig.
10. Bei Pauschalpreisen ist dieser als A-Kontozahlung am Tag der Aufstellung per EC-Karte fällig. Bei Gewichtsabrechnung wird bei Aufstellung eine A-Kontozahlung in Höhe der zu erwartenden Summe erhoben und per EC-Karte abgerechnet. Wir akzeptieren keine Barzahlung. Rechnungsstellung erfolgt als PDF per Mail am Tag der Container-Abholung mit sofortiger Fälligkeit des ausgewiesenen Differenzbetrages. Auf Kundenwunsch senden wir auch eine Rechnung in Papierform, die mit 9,00 € (10,71 € inkl. MwSt.) berechnet wird.
11. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hebt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf.
12. Gerichtsstand ist Siegburg und Erfüllungsort ist Hennef.